Wissenswertes
Beglaubigte Übersetzungen, Apostille, Legalisation und Behördenanforderungen
Hier finden Sie verständliche Informationen zu amtlichen Dokumenten, beglaubigten Übersetzungen, Apostillen, Legalisationen und typischen Anforderungen deutscher Behörden.
Was wichtig ist
Eine beglaubigte Übersetzung ist mehr als eine reine sprachliche Übertragung. Sie wird von einem allgemein beeidigten, ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt und enthält einen Bestätigungsvermerk, Datum, Unterschrift und Übersetzerstempel.
Beglaubigte Übersetzungen werden häufig für die Vorlage bei deutschen Behörden, Standesämtern, Ausländerbehörden, Gerichten, Universitäten, Konsulaten, Notaren und weiteren Institutionen benötigt.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Apostille erforderlich sein kann, worin der Unterschied zwischen Legalisation und beglaubigter Übersetzung liegt, welche Dokumente besonders häufig übersetzt werden und wie Sie typische Fehler bei der Einreichung vermeiden.
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Warum die richtige Vorbereitung wichtig ist
Genauigkeit
Namen, Daten, Geburtsorte, Dokumentennummern, Stempel und Unterschriften müssen vollständig und nachvollziehbar übertragen werden.
Anerkennung
Viele deutsche Stellen akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen, die von einem hierzu befugten Übersetzer erstellt wurden.
Richtige Reihenfolge
In bestimmten Fällen muss zuerst eine Apostille oder Legalisation eingeholt werden, bevor die vollständige Übersetzung angefertigt wird.
Wichtige Themen rund um beglaubigte Übersetzungen
Wählen Sie das passende Thema und erfahren Sie, welche Unterlagen üblicherweise benötigt werden, worauf deutsche Behörden achten und welche Fehler häufig zu Rückfragen oder Verzögerungen führen.
Apostille, Legalisation und Übersetzung
Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für den internationalen Rechtsverkehr. Die Legalisation erfüllt einen ähnlichen Zweck, wird jedoch in anderen Konstellationen verwendet und kann ein aufwendigeres Verfahren darstellen.
Wichtig ist: Eine Apostille oder Legalisation ersetzt nicht die Übersetzung. Wenn ein fremdsprachiges Dokument in Deutschland eingereicht wird, muss es häufig zusätzlich ins Deutsche übersetzt werden. Ist bereits eine Apostille angebracht, wird diese in der Regel ebenfalls Bestandteil der Übersetzung.
Praktische Grundregel: Klären Sie zuerst die Anforderungen der empfangenden Stelle. Falls erforderlich, lassen Sie anschließend Apostille oder Legalisation anbringen und beauftragen danach die beglaubigte Übersetzung des vollständigen Dokuments.
Häufige Fehler bei der Einreichung
Unvollständige Unterlagen
Rückseiten, Apostillen, QR-Codes, Stempel, Randvermerke oder Anlagen werden häufig vergessen, obwohl sie Teil des Dokuments sind.
Abweichende Namensschreibweisen
Die Schreibweise von Namen sollte möglichst mit Reisepass, Ausweis, Aufenthaltstitel oder früheren Übersetzungen übereinstimmen.
Falsche Reihenfolge
Wenn eine Apostille verlangt wird, sollte sie meist vor der Übersetzung eingeholt werden, damit auch die Apostille übersetzt werden kann.
So bereiten Sie Ihr Dokument für die Übersetzung vor
Senden Sie einen gut lesbaren Scan oder ein deutliches Foto des vollständigen Dokuments. Wichtig ist, dass alle Seiten, Stempel, Unterschriften, Nummern, handschriftlichen Einträge, Anlagen, Rückseiten und eine vorhandene Apostille sichtbar sind.
Falls in Ihrem Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltstitel oder in früheren Übersetzungen bereits eine bestimmte Schreibweise Ihres Namens verwendet wird, teilen Sie diese bitte vorab mit. So lassen sich Abweichungen vermeiden und Rückfragen durch Behörden reduzieren.
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