Übersetzungen
Transkription, Transliteration, beglaubigte Übersetzung und Apostille
Was ist bei Namen, Urkunden und amtlichen Dokumenten wichtig? Hier finden Sie verständliche Informationen zur Übertragung kyrillischer Namen, zu beglaubigten Übersetzungen, Legalisation, Überbeglaubigung und Apostille.
Transkription und Transliteration
In Übersetzungen von Personenstandsurkunden, Geburtsurkunden, Eheurkunden und anderen amtlichen Dokumenten spielt die korrekte Wiedergabe von Namen eine zentrale Rolle. Besonders bei kyrillischen Namen kann es verschiedene Schreibweisen geben, abhängig davon, ob eine Transkription oder eine Transliteration verwendet wird.
Eine Transkription orientiert sich stärker an der Aussprache. Eine Transliteration überträgt dagegen Buchstaben systematisch und zeichengetreu von einem Schriftsystem in ein anderes. Gerade bei amtlichen Dokumenten ist diese Unterscheidung wichtig, damit Namen nachvollziehbar, einheitlich und behördentauglich wiedergegeben werden.
Beispiel: Der russische Name Х kann je nach System unterschiedlich übertragen werden. Die Norm ISO 9 verwendet eine eindeutige, zeichenbasierte Transliteration.
ISO 9 Transliterator
Geben Sie einen Namen in kyrillischer Schrift ein, um ihn gemäß ISO 9 automatisch zu transliterieren.
Hinweis: Die automatische Transliteration dient der Orientierung. Für amtliche Dokumente wird die Schreibweise stets im Zusammenhang mit Reisepass, Ausweis, Aufenthaltstitel und bisherigen Übersetzungen geprüft.
Transkription
Transkription ist die lautnahe Wiedergabe eines Namens oder Begriffs aus einer Sprache in eine andere. Im Unterschied zur Transliteration steht dabei nicht die exakte Übertragung jedes einzelnen Zeichens im Vordergrund, sondern die Lesbarkeit und Aussprache in der Zielsprache.
Das ist besonders relevant, wenn Namen bereits in Pässen, Visa, Aufenthaltstiteln oder anderen amtlichen Dokumenten in einer bestimmten Schreibweise erscheinen. Eine professionelle Übersetzung berücksichtigt solche vorhandenen Schreibweisen, damit keine unnötigen Abweichungen entstehen.
Beispiel Transkription: Der russische Buchstabe Ж kann je nach Kontext als Sch, Zh oder nach ISO 9 als Ž wiedergegeben werden.
Ermächtigte Übersetzer
Nicht jeder professionelle Übersetzer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Nur ermächtigte, beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer sind berechtigt, Übersetzungen mit einem Bestätigungsvermerk, Datum, Unterschrift und Stempel zu versehen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist keine eigenständige Beglaubigung des Originals. Sie bestätigt vielmehr, dass der übersetzte Text vollständig und richtig aus der Ausgangssprache in die Zielsprache übertragen wurde. Gerade bei Behörden, Gerichten, Standesämtern, Universitäten und Konsulaten ist diese Form der Übersetzung häufig erforderlich.
Legalisation und Beglaubigung
Unter Legalisation versteht man die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung. Sie betrifft also das Originaldokument, nicht die Übersetzung.
Eine Beglaubigung der Übersetzung bestätigt hingegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Beide Verfahren erfüllen unterschiedliche Zwecke und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Wichtig: Wenn eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist, sollte diese in der Regel vor der Übersetzung eingeholt werden, damit auch der Apostille- oder Legalisationsvermerk vollständig übersetzt werden kann.
Überbeglaubigung der Übersetzung
Eine Überbeglaubigung bestätigt zusätzlich die Echtheit der Unterschrift und des Siegels eines ermächtigten Übersetzers. Sie wird nicht immer benötigt, kann aber in bestimmten internationalen Verfahren verlangt werden.
Ob eine Überbeglaubigung notwendig ist, entscheidet die empfangende Stelle. Deshalb sollte vorab geklärt werden, ob eine einfache beglaubigte Übersetzung ausreicht oder ob zusätzlich eine Überbeglaubigung erforderlich ist.
Apostille
Die Apostille bescheinigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für den internationalen Rechtsverkehr nach dem Haager Übereinkommen. Sie ersetzt in vielen Fällen die aufwendigere Legalisation.
Die Apostille selbst wird nicht durch den Übersetzer ausgestellt. Wenn sie Bestandteil des Dokuments ist, wird sie jedoch im Rahmen der beglaubigten Übersetzung mitübersetzt.
Gut beraten im Ausland
Eine beglaubigte Übersetzung, die in Deutschland oder einem anderen Land verwendet werden soll, ist nicht automatisch in allen Fällen gleich geeignet. Anforderungen unterscheiden sich je nach Land, Behörde und Verwendungszweck.
Deshalb ist es sinnvoll, vor der Beauftragung zu klären, ob zusätzlich eine Apostille, Legalisation, Überbeglaubigung oder eine bestimmte Namensschreibweise verlangt wird. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und reduziert Rückfragen bei Behörden.
Worauf es bei amtlichen Übersetzungen ankommt
Konsistente Namen
Namensschreibweisen sollten mit Reisepass, Ausweis, Aufenthaltstitel und früheren Übersetzungen übereinstimmen.
Vollständige Unterlagen
Stempel, Rückseiten, Apostillen, QR-Codes, Randvermerke und Anlagen sollten immer mitgesendet werden.
Richtige Reihenfolge
Erst Anforderungen der Behörde prüfen, dann Apostille oder Legalisation einholen und anschließend die Übersetzung beauftragen.