Scheidungsbeschluss vs. Scheidungsurteil
oder doch Scheidungsurkunde?
Wenn eine Ehe rechtskräftig geschieden wird, sind unterschiedliche Dokumente im Umlauf – abhängig vom Land und der rechtlichen Tradition:
In Deutschland hieß die gerichtliche Entscheidung bis zum 31. August 2009 Scheidungsurteil.
Seit dem Inkrafttreten des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) am 1. September 2009 lautet die offizielle Bezeichnung Scheidungsbeschluss. Umgangssprachlich wird aber nach wie vor oft von einem „Scheidungsurteil“ gesprochen.
In Russland hingegen stellt nicht nur das Gericht die Scheidung fest, sondern das Standesamt gibt zusätzlich eine Scheidungsurkunde heraus, die den neuen Familienstand dokumentiert.
Für die internationale Verwendung etwa bei Behörden, Gerichten oder Konsulaten, ist in den meisten Fällen eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente erforderlich.
Nachtigal Services ist auf juristische Fachübersetzungen spezialisiert. Wir übersetzen Scheidungsbeschlüsse, Scheidungsurteile und Scheidungsurkunden professionell ins Deutsche, Russische und Englische. Dabei achten wir auf die exakte Wiedergabe aller relevanten Angaben.
Da zwischen Deutschland und Russland keine automatische Anerkennung von Scheidungen besteht, fordern die Behörden fast immer eine beglaubigte Übersetzung. Häufig muss zusätzlich eine Apostille oder Legalisation vorgelegt werden, um die Echtheit zu bestätigen.
Auch im englischsprachigen Raum sind diese Übersetzungen unverzichtbar: Eine certified translation of the divorce decree or divorce certificate wird z. B. für Visa-Anträge, Aufenthaltsgenehmigungen, internationale Eheschließungen oder Rentenverfahren benötigt.
Vertrauen Sie auf Nachtigal Services, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils, Scheidungsbeschlusses oder Ihrer Scheidungsurkunde benötigen – schnell, zuverlässig und von Behörden anerkannt.
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