Geburtsurkunde

Geburtsurkunde

UdSSR vs. Russland

Geburtsurkunden sind mehr als Papier: Sie beweisen Identität, Abstammung, Geburtsort und -datum – Grundlage für Pass, Eheschließung, Einschulung, Erbe und Aufenthaltsrecht. Wer damit ins Ausland muss, braucht oft eine Apostille/Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung.

In der Sowjetunion stellten die ZAGS-Ämter (органы ЗАГС – Standesämter) Urkunden auf grünlichem Sicherheitspapier aus. Feine Guilloche-Muster, das UdSSR-Wappen, runde Stempel und handschriftliche oder maschinelle Einträge prägten das Bild. Serienbuchstaben verrieten die Region; Randvermerke zu Namensänderungen oder Vaterschaft wurden separat gesiegelt. Je nach Unionsrepublik existierten russischsprachige oder zweisprachige Varianten – etwa Russisch/Kazachisch.

Heute wirkt die russische Geburtsurkunde moderner: A4 (210 × 297 mm), klare Struktur, Wasserzeichen, Mikrotext, Bar-/Seriencodes und maschinelle Einträge; Umstieg 2018/2019 vom früheren 181 × 252 mm-Format. Das Wappen der Russischen Föderation – der doppelköpfige Adler – ersetzt das Sowjetemblem; Nachträge bleiben, sind aber formalisiert. Sprachlich gilt: Einträge stehen kyrillisch, für internationale Zwecke zählt die normgerechte Transliteration. Historische Bezeichnungen wie „Leningrad“ vs. „Sankt Petersburg“ sollten in Übersetzungen sauber kontextualisiert werden.

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