Übersetzungen

Übersetzungen

Transliteration

In Übersetzungen von Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden) sind in kyrillischen Schriftzeichen geschriebene Vor- und Familiennamen durch Transliteration wiederzugeben. Das hat zu Folge, dass bei der Umschrift oft diakritische Zeichen (Diakritika) zum Einsatz kommen müssen. Diakritika sind an Buchstaben angebrachte kleine Zeichen wie Punkte, Bögen, usw. Hierbei ist die Norm ISO 9 der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden. Solche Übersetzungen werden vor allem von Standesämtern verlangt. Die Namen der Personen werden in diesem Fall gemäß der ISO 9 transliteriert. Der Übersetzer muss in seiner Übersetzung die Anwendung dieser ISO-Norm bestätigen.

Beispiel (Transliteration): Ж -> Ž

ISO 9 Transliterator

Geben Sie einen Namen in kyrillischer Schrift ein, um ihn gemäß ISO 9 zu transliterieren:

ISO-9 Transliterator

Transliteration

Transkription ist mit der Transliteration nicht gleichzusetzen, auch wenn beide Begriffe sehr ähnlich klingen. Je nach Kontext hat der Begriff unterschiedliche Bedeutungen für Linguistik, Musik und Biologie. Bei der Transkription in der Linguistik geht es um Verschriftlichung gesprochener Worte in eine andere Sprache. Die Transkription dient dagegen der Erleichterung der Schreibweise und z. T. auch der Aussprache eines Wortes.

Beispiel (Duden Transkription): Ж -> Sch

Beispiel (Transliteration): Ж -> Ž

Ermächtigte Übersetzer

Nicht jeder professionelle Übersetzer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Nur ermächtigte (oder beeidigte) Übersetzer, die von einem Gericht oder einer offiziellen Stelle in Deutschland ernannt wurden, sind berechtigt, solche Übersetzungen zu erstellen. Dies garantiert die rechtliche Anerkennung der Übersetzung.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Notwendigkeit einer beglaubigten Übersetzung sind nicht in einem einzigen Gesetz verankert, sondern ergeben sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften, je nach Anwendungsbereich.

Ein paar zentrale Regelungen sind:

§ 142 Zivilprozessordnung (ZPO) – Beweiskraft von Übersetzungen im Zivilverfahren: Dieser Paragraph regelt, dass das Gericht eine beglaubigte Übersetzung verlangen kann, wenn fremdsprachige Urkunden vorgelegt werden.

§ 184 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) – Amtssprache vor Gericht: Deutsch ist die Amtssprache in deutschen Gerichten. Fremdsprachige Dokumente müssen daher übersetzt werden, in der Regel durch einen ermächtigten Übersetzer.

§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Formvorschriften für Urkunden: Hier werden die formellen Anforderungen an Urkunden geregelt, was in einigen Fällen eine beglaubigte Übersetzung beinhalten kann.

§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – Sprache im Verwaltungsverfahren: Auch im Verwaltungsverfahren ist Deutsch die

Amtssprache, daher müssen fremdsprachige Dokumente für die Vorlage bei Behörden in deutscher Sprache eingereicht werden, oft durch einen ermächtigten Übersetzer.

Beglaubigte Übersetzungen

Generell ist eine Beglaubigung die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk. Gemeint ist auch eine schriftliche Übersetzung deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem Übersetzer mit seiner Unterschrift und einem Stempel oder Siegel bestätigt wird. Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von einem von offizieller Stelle (z.B. OLG) berufenen und ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Im übersetzten Dokument finden Sie die Beglaubigung in Form eines Stempels, eines Beglaubigungsvermerks und der Unterschrift des ermächtigten Übersetzers.

Beispiel (Duden Transkription): Ж -> Sch

Beispiel (Transliteration): Ж -> Ž

Überbeglaubigte Übersetzungen

Überbeglaubigt sind beglaubigte Übersetzungen mit der eidesstattlichen Erklärung eines Notars. Der Notar fügt seine Unterschrift und Stempel hinzu und bestätigt somit die Identität des Übersetzers. Es wird also die Ermächtigung des Übersetzers rechtswirksam bestätigt.

Apostille

Eine Apostille bescheinigt die Echtheit der vorgelegten öffentlichen Urkunde bzw. der vorgelegten Unterschriften und Stempel oder Siegel auf ihr. Eine Apostille kann NICHT durch einen Übersetzer vorgenommen werden, da dieser die Echtheit eines Originals schwerlich prüfen kann oder darf. Apostillen kann man im Rechtsverkehr nur in dem Land ausstellen lassen, aus welchem das Original stammt.

Gültigkeit im Ausland

Eine beglaubigte Übersetzung, die in Deutschland von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt wurde, ist nicht automatisch in allen Ländern gültig. Manche Länder verlangen zusätzliche Beglaubigungen, wie z.B. eine Apostille, um die Übersetzung offiziell anzuerkennen.

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